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Informationen Covid - 19

Stornobedingungen


Reiseversicherung:

Bei uns gelten die österreichischen Hotel- und Vertragsbedingungen AGBH. https://www.hotelverband.at/down/agbh_061115.pdf

Im Falle einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornozeit werden Kosten für Sie fällig werden.

Allgemeine Stornobestimmungen:
*bis 1 Monat vor Anreise berechnen wir 40% des Reisepreises,
1 Monat bis 1 Woche vor Anreise 70% der Gesamtkosten (Beherbergung), bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise und bei vorzeitiger Abreise 90% der Gesamtkosten (Beherbergung).

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass es Ihrer Eigenverantwortung unterliegt, mit einer Reise(rücktritts)versicherung vorzusorgen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Versicherungsberater nach. Sie haben diese evtl. sogar schon für Sie uns Ihre Familie abgeschlossen? Sonst haben wir den Tipp für Sie:

Um mit einer Reiseversicherung auf „Nummer sicher“ zu gehen, schließen wir für Sie zu Ihrer Buchung – wie gewohnt – auch gerne die Versicherung für Sie ab:

Zur Absicherung MIT Reiseversicherungsschutz die
EUROPÄISCHE Reiseversicherung mit der „HOTELSTORNO PLUS“ inklusive COVID-19-Deckung:

Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden, weil Sie selbst erkranken, Covid-positiv getestet werden oder wegen eines nahen Angehörigen in Quarantäne müssen!

Mit den Hotelstornoversicherungen der Europäischen Reiseversicherung sind Sie bestens abgesichert!  Grundlage sind die allg. Stornobestimmungen

Grundpaket der Leistungen  „Hotelstorno plus“

Hotelstorno Plus: Product Info Page (europaeische.at)

  • Reisestorno: zB schwere Erkrankung, Schwangerschaft / Schwangerschaftskomplikationen bedeutender Sachschaden am Eigentum Ihres Wohnsitzes infolge eines Elementarereignisses oder Straftat eines Dritten, die eine Anwesenheit zu Hause erforderlich macht,

unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber

  • Reiseabbruch
  • Verspätete Anreise
  • Unfreiwillige Urlaubsverlängerung
  • Suche und Bergung inklusive Hubschrauberbergung

Zusatz zu den sonstigen Leistungen lt. ERV:

Insoweit gewährt die ERV Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,

  • weil Sie oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
  • weil Sie entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen als Kontaktperson zu einer COVID-19-positiven Person mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werden.

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf

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